Neue Präventionskurse nach §20 SGB V – jetzt anmelden!

Terminkalender mit Herz

Kontakt

Terminreservierung und Kontaktanfrage

Bitte beachten Sie, dass Ihr Wunschtermin solange nicht bindend ist, bis wir diesen telefonisch oder via E-Mail bestätigen können. Danke für Ihr Verständnis.

Kontaktformular

Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus und laden Sie Ihr Rezept hoch. Erst danach können Sie das Kontaktformular absenden.
Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus und laden Sie Ihr Rezept hoch. Erst danach können Sie das Kontaktformular absenden.
Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus und laden Sie Ihr Rezept hoch. Erst danach können Sie das Kontaktformular absenden.
Sollten Sie nach 48 Stunden keine Antwort auf Ihre Mail erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte erneut.

Physiotherapie Jonas

Friedhofstr. 21
21244 Buchholz

Ihre Ansprechpartner:
Yvonne Schröder, Ulrike Schuhr, Sabine Siggelkow, Silke Baum

Rehasport Buchholz e.V.

Friedhofstr. 21
21244 Buchholz

Ihre Ansprechpartner:
Alexandra Knief, Maren Klostermann

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gut informiert – für einen entspannten Start in Ihre Therapie.

Sie haben Fragen zu Ihrem ersten Termin, zur Behandlung oder zur Abrechnung? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihren Besuch in unserer Physiotherapiepraxis.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Formular. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

0 41 81 - 60 15 888

Anfahrt & erster Besuch

Gibt es Parkmöglichkeiten an der Praxis?

Ja, direkt vor unserem Haus stehen Ihnen Parkplätze sowie ein Behindertenparkplatz zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie in den umliegenden Seitenstraßen mit Parkscheibe bis zu zwei Stunden kostenlos parken. Bitte beachten Sie die örtliche Beschilderung.

Ist Ihre Praxis barrierefrei zugänglich?

Ja, unsere Praxis ist barrierefrei zugänglich. Ein Fahrstuhl ermöglicht Ihnen außerdem den Zugang zu den weiteren Stockwerken.

Was muss ich zu meinem ersten Behandlungstermin mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin folgende Unterlagen und Gegenstände mit:

  • Ihre ärztliche Heilmittelverordnung (Rezept)
  • Vorhandene Arzt- oder Therapieberichte, sofern diese für Ihre Behandlung relevant sind
  • Ein ausreichend großes Handtuch, beispielsweise ein Duschhandtuch oder Badelaken, zum Unterlegen auf der Behandlungsliege
Sollte ich zu meinem ersten Termin etwas früher erscheinen?

Ja, wir empfehlen Ihnen, zu Ihrem ersten Behandlungstermin etwas früher zu erscheinen. So bleibt ausreichend Zeit, um die erforderlichen Patientenunterlagen in Ruhe auszufüllen und die organisatorischen Formalitäten zu erledigen.

Welche Kleidung sollte ich zur Physiotherapie tragen?

Wir empfehlen Ihnen bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können. Je nach Behandlung ist es sinnvoll, Kleidung zu wählen, die einen einfachen Zugang zur betroffenen Körperregion ermöglicht.

Kann ich mich bei Ihnen umziehen?

Ja, selbstverständlich. Im 1. Obergeschoss stehen Ihnen Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung, sodass Sie sich vor und nach Ihrer Behandlung bequem umziehen können.

Termine & Organisation

Wie kann ich einen Termin absagen?

Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, können Sie diesen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Internetseite absagen.

Bitte sagen Sie Ihren Termin so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vorher, ab. So haben wir die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.

Bitte beachten Sie, dass bei nicht rechtzeitig abgesagten oder unentschuldigt versäumten Terminen unter den vereinbarten Voraussetzungen eine Ausfallgebühr entstehen kann.

Kann ich meine Folgetermine bereits im Voraus vereinbaren?

Ja, selbstverständlich können Sie Ihre Folgetermine bereits im Voraus mit uns vereinbaren.

Sollte Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt keine weitere Heilmittelverordnung ausstellen, bitten wir Sie, die bereits vereinbarten Termine rechtzeitig und unter Einhaltung unserer Absagefrist abzusagen.

Was passiert, wenn ich zu spät zu meinem Termin komme?

Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig, wenn Sie sich verspäten. Da unsere Behandlungstermine fest eingeplant sind, kann sich die verbleibende Behandlungszeit entsprechend verkürzen.

Was soll ich tun, wenn sich mein Gesundheitszustand vor der Behandlung verändert?

Bitte informieren Sie uns vor Ihrer Behandlung, wenn neue Beschwerden, akute Erkrankungen, Verletzungen oder andere gesundheitliche Veränderungen aufgetreten sind.

So können wir gemeinsam prüfen, ob die geplante Therapie wie vorgesehen stattfinden kann.

Ärztliche Verordnung & Behandlungsmöglichkeiten

Benötige ich für meine Physiotherapie eine ärztliche Verordnung?

Wenn Ihre physiotherapeutische Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden soll, benötigen Sie eine gültige ärztliche Heilmittelverordnung.

Bitte halten Sie diese bereits bei der Terminvereinbarung bereit, damit wir die verordnete Behandlung entsprechend einplanen können.

Kann ich auch ohne ärztliche Verordnung zur Physiotherapie kommen?

Ja, auch ohne ärztliche Verordnung können Sie bei uns eine physiotherapeutische Behandlung im Rahmen unserer Heilpraktikerleistungen in Anspruch nehmen.

Diese Behandlungen werden als Privatleistung abgerechnet. Ob Ihre Krankenversicherung die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungsschutz ab.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie einen Termin ohne ärztliches Rezept vereinbaren möchten.

Wie lange ist meine Heilmittelverordnung gültig?

Bei einer regulären ärztlichen Heilmittelverordnung muss die erste Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung des Rezepts stattfinden.

Ist auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf angegeben, muss die Behandlung bereits innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen.

Bitte vereinbaren Sie deshalb möglichst zeitnah nach Erhalt Ihrer Verordnung einen Termin. Für Verordnungen aus dem Krankenhaus können andere Fristen gelten.

Was mache ich, wenn ich nach Abschluss meiner Behandlung weitere Physiotherapie benötige?

Wenn Sie nach Abschluss Ihrer verordneten Behandlung weiterhin Beschwerden haben oder eine Fortsetzung der Therapie sinnvoll erscheint, besprechen Sie dies bitte mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.

Falls medizinisch erforderlich, kann eine weitere Heilmittelverordnung ausgestellt werden.

Kosten, Zuzahlung & Bezahlung

Wann muss ich meine gesetzliche Zuzahlung bezahlen?

Wenn Sie gesetzlich versichert und nicht von der Zuzahlung befreit sind, fällt für Ihre physiotherapeutische Behandlung ein gesetzlicher Eigenanteil an.

Wir bitten Sie, diesen beim ersten, spätestens jedoch beim zweiten Behandlungstermin zu bezahlen.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Behandlungskosten sowie 10 € je Verordnung.

Ich bin von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Was muss ich beachten?

Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen eine Zuzahlungsbefreiung ausgestellt hat, bringen Sie bitte Ihren gültigen Befreiungsnachweis mit.

So können wir Ihre Befreiung bei der Abrechnung berücksichtigen.

Kann ich bei Ihnen mit EC-Karte bezahlen?

Ja, bei uns können Sie bequem und unkompliziert mit EC-Karte bezahlen.

Behandeln Sie auch privatversicherte Patienten?

Ja, selbstverständlich behandeln wir auch privatversicherte Patienten.

Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie eine Honorarvereinbarung mit den vereinbarten Behandlungskosten.

Die Höhe der Kostenerstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.